Lokales Engagement zahlt sich aus!
Profitieren Sie als Arbeitgeber von dem steuerbefreiten* Sachbezug
Ob Handel, Handwerk, Dienstleistung oder Industrie: Engagieren Sie sich für Ihren und unseren gemeinsamen Standort und sparen Sie dabei echtes Geld!
* Unser Siegburg Gutschein erfüllt grundsätzlich die Voraussetzungen eines Sachbezuges im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG.
Ob und inwieweit der Gutschein dann auch unter die Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG fällt, bei dem der Sachbezug außer Ansatz bleibt soweit er 50,- € im Kalendermonat nicht übersteigt und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt („on top“) gewährt wird, ist dann auf Ebene des jeweiligen Gutscheinbeziehers (Arbeitgeber) steuerlich zu würdigen.
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
„Mit dem Gutschein motivieren Sie nicht nur Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern Sie stärken als Arbeitsgeber aktiv unsere Einkaufsstadt Siegburg“
Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, wird keine gendergerechte Sprache verwendet. Die Informationen zum Siegburg Gutschein sind ausschließlich in männlicher Form geschrieben, sprechen jedoch alle Geschlechter an
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Ansprechpartnerin:
Martina Reichenbach
per Mail: teamsiegburggutschein[at]stadtbetriebe-siegburg.de
per Telefon: 02241/1027533